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Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Arbeitsberater und -vermittler in örtlichen Arbeitsämtern bei Vorlie-gen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.
Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent
den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger
seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
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