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In vielen Unternehmen ist die Zahlung von Weihnachtsgeld (auch 13. Monatsgehalt)zu einem festen Bestandteil geworden und für viele Arbeitnehmer mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Diese Zahlungen bedeuten jedoch für die zuwendenden Betriebe eine zusätzliche finanzielle Belastung. Zum Jahresende stellt sich daher häufig die Frage, ob überhaupt und wenn, wie viel Weihnachtsgeld an die Mitarbeiter ausgezahlt werden soll.
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Arbeitsvertrag oder aus der "betrieblichen" Übung heraus ergeben. Trifft keine der vorgenannten Voraussetzungen zu, ist es theoretisch auch möglich, dass überhaupt kein Rechtsanspruch auf eine solche Zahlung besteht. Grundsätzlich gilt es bei der Überlegung zur Zahlung von einem Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt zu bedenken, ob eine bereits erbrachte Leistung oder die Betriebstreue belohnt werden soll. Diese Betrachtungsweise hat im Hinblick auf eine evtl. Kürzung auf Grund von Fehlzeiten (siehe unten) eine entscheidende Bedeutung.
In jedem Falle ist das 13. Monatsgehalt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird wie sonstige Bezüge versteuert.
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