Arbeiten im Ausland
Infos zum Ausland
Hier bekommen Sie Informationen über das Arbeiten im Ausland.
Frankreich
Inhalt:
- Allgemeine Informationen
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Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung
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Sozialversicherung
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Arbeitsmarkt
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Lebensstandard
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Wohnungssuche
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Nützliche Links
Allgemeine Informationen
Frankreich - Land der Revolution, Land der Schlösser und Burgen, Land Ludwigs des XIV, Kernland Europas, geliebt wegen seiner kulinarischen und geistigen Genüsse, hat für seine Bewohner und Besucher viel zu bieten. Kilometerlange Küstenregionen an zwei Meeren, den höchsten Berggipfel Europas, prächtige Wälder, moderne Städte und Industrieregionen genauso wie pittoreske malerische Orte. Reich an Geschichte und Tradition ist Frankreich Hauptreiseland für viele Europäer.
Das größte französische Ballungsgebiet ist das Industriegebiet des Pariser Beckens.
Mit 8,8 Millionen Einwohnern besteht hier eine Bevölkerungsdichte von über 8.000 Menschen pro qkm. In ländlichen Gebieten dagegen findet man im Schnitt nur 50 und weniger Einwohner pro qkm. Mehr Platz gibt es im Sommer: Etwa 80 Prozent der Bewohner des Pariser Beckens fahren dann in die Ferien, die meisten von ihnen an die französische Küste. Im Ausland machen nur verhältnismäßig wenig Franzosen Urlaub.
Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung
Personen aus den EU-Staaten im Besitz eines Personalausweises oder eines Passes ihres Heimatlandes sind bei der Einreise nach Frankreich zum Zwecke der Arbeitsaufnahme vom Visazwang befreit. Erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten müssen sie und ihre Familienangehörigen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, die auf Antrag erteilt wird.
Von der Arbeitserlaubnis sind Arbeitnehmer aus EU-Ländern befreit.
Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung muß bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde gestellt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge dauert etwa zwei Monate.
Sozialversicherung
Jeder Arbeitnehmer ist versicherungspflichtiges Mitglied der französischen Sozialversicherung, durch die hier Krankenversicherung, Mutterschaft, Invalidität, Todesfall, Altersversorgung, Witwenversorgung, Kindergeld, Arbeitslosenversicherung abgedeckt sind. Dafür wird ein Beitragsatz von etwa 21 Prozent erhoben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine zusätzliche Rentenversicherung. Zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten viele Arbeitgeber eine Zusatzversicherung in Form einer Hilfskasse auf Gegenseitigkeit an, die dem Patienten eine Eigenbeteiligung ersparen soll. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten freie Arzt- und Krankenhauswahl mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungssätzen.
Arbeitsmarkt
In Frankreich ist die Arbeitslosigkeit dieses Jahres im Vergleich zu dem letzten Jahr gestiegen. Die Regierung verweist auf die internationale Wirtschaftslage, vor allem die Situation in den USA. Eine gewisse Enttäuschung kann man allerdings nicht verbergen. Die Arbeitslosigkeit war bis Mai 2002 ein Jahr lang kontinuierlich gesunken. Die bisherige gute konjunkturelle Lage hatte vor allem für höhere Beschäftigung im Dienstleistungssektor geführt. Ein Sorgenkind der französischen Arbeitsmarktpolitik blieb aber nach wie vor die Jugendarbeitslosigkeit, die trotz zahlreicher staatlicher Arbeitsbeschaffungsprogramme bei den unter 25-jährigen bei etwa 17% liegt. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (ab einem Jahr Arbeitslosigkeit) hat innerhalb des vergangenen Jahres allerdings um etwa 23% abgenommen.
Lebensstandard
Die Einkommensverhältnisse von Deutschen und Franzosen haben sich in den letzten Jahren weitgehend angeglichen. Dabei unterliegt die Wirtschaftskraft in Frankreich allerdings starken regionalen Schwankungen.
Der Franzose an sich weiß zu genießen, was sich z.B. in den Essensgewohnheiten widerspiegelt: Die Hauptmahlzeiten werden in Frankreich zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und zwischen 19.30 und 21.00 Uhr eingenommen. Im Unterschied zu Deutschland gibt es täglich zwei warme Mahlzeiten, wobei diese aus mehreren Gängen bestehen. Zu den Hauptmahlzeiten wird gerne Wein getrunken
Wohnungssuche
Die gängigste Methode, eine Wohnung zu finden, ist die Suche über Immobilienmakler, die es fast in jeder Stadt gibt. Die Makler fungieren als Vermittler zwischen dem Mieter (locataire) und dem Vermieter (propriétaire). In der Regel zahlt der Mieter die Maklergebühren. Mietet man eine Wohnung direkt beim Vermieter an, spart man zwar die Maklergebühren, muss dafür aber alle erforderlichen Formalitäten selbst erledigen.
Viele regionale und überregionale Zeitungen haben einen Immobilienteil (immobilier). Daneben gibt es auch spezielle Zeitungen für den Wohnungsmarkt, wie z.B. De Particulier à Particulier und FUSAC. Bei Anzeigen, die von Privatpersonen (particuliers) geschaltet werden, nimmt der Mieter direkt Kontakt zum Vermieter auf. Sucht man über die Zeitung, beschafft man sich am besten morgens sofort nach Erscheinen ein Exemplar, damit man sich umgehend mit den Vermietern in Verbindung setzen kann.
(Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.)
Nützliche Links
Die Französische Botschaft in Deutschland
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