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Arbeiten im Ausland

Infos zum Ausland

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Großbritannien 

 

Inhalt:

  • Allgemeine Informationen

  • Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung

  • Sozialversicherung

  • Arbeitsmarkt

  • Lebensstandard

  • Wohnungssuche

  • Nützliche Links

Allgemeine Informationen

 

Fläche: 242 910 km² (ohne Isle of Man und Kanalinseln). Durch 50 km langen Kanaltunnel mit europäischem Festland verbunden. Tiefland und sanft rollende Hügellandschaft in England, gebirgige Landschaft in Schottland (höchster Berg: Ben Nevis, 1343 m) und Wales.


Verwaltung: England: 7 Großstadtgebiete, 34 Grafschaften, 46 Landkreise; Wales: 22 Landkreise; Schottland: 32 Landkreise Bevölkerung: 59,739 Mio. Einw., davon 82 % Engländer, 10 % Schotten, 3 % (Nordiren), 2 % Waliser In Städten leben 90 %, unter 15 J. sind 19 % der Bev. Bev.dichte: 248 Einw./km² Bev.wachstum: 0,18 %

Landessprachen: Englisch (Amtssprache). Etwa 20 % der Waliser sprechen zusätzlich Walisisch, das in Wales gleichberechtigte zweite Amtssprache ist ­ mit Fernsehsender und zweisprachigen Straßenschildern. In Nordirland und Schottland regionale gälische Dialekte.


Religionen: 44 % Angehörige einer der beiden Staatskirchen: der anglikanischen Church of England (Oberhaupt ist der britische Monarch) oder der presbyterianischen Church of Scotland. Daneben 9 % Katholiken (in Nordirland fast 40 %) und kleinere Freikirchen wie Methodisten oder Baptisten. Außerdem etwa 1,5 Mio. Muslime, über 400 000 Sikhs, 350 000 Hindus, 300 000 Juden u. a.

Die grössten Städte:

  • London 7 285 000
  • Birmingham 1 013 200
  • Leeds 726 800
  • Glasgow 668 100
  • Sheffield 530 600

Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung

Zur Einreise nach Großbritannien benötigen Sie einen gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepaß.

Deutschen die sich länger als 6 Monate und nicht nur vorübergehend in Großbritannien aufhalten, wird empfohlen, um mit allen Rechten integriert zu sein, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung sollte spätestens vor Ablauf von 6 Monaten -vom Datum der Einreise an gerechnet- beim

Home Office,
Immigration and Nationality Division,
Lunar House,
40 Wellesley Road,
Croydon, Surrey CR9 2BY
(Tel: 08706-067766)

in der Regel jedoch gleich nach Aufnahme einer Beschäftigung, gestellt werden.

Antragsformulare (ECC1) erhalten Sie bei den größeren Polizeidienststellen oder im Internet: www.homeoffice.gov.uk.


Auf dem Formular sind die einzureichenden Unterlagen aufgeführt. Erfahrungsgemäss dauert die Bearbeitung Ihres Antrages häufig mehrere Monate. Dies bedeutet, dass Sie während dieser Zeit nicht über Ihren Pass/Ausweis verfügen können.

Die britischen Behörden zwingen keinen EU-Bürger zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Im Vereinigten Königreich gibt es kein dem deutschen ähnliches Einwohnermeldewesen. Großbritannien ist bisher nicht dem "Schengener Abkommen" (keine Binnengrenzkontrollen) beigetreten.

Noch ein Hinweis auf amtliche (deutsche) Papiere: Grundsätzlich ist die jeweils ausstellende Behörde bzw. Ihre letzte Wohnsitzbehörde für amtliche Ausweise, Scheine etc. zuständig. Denken Sie aber daran, dass Sie sich bei einem Umzug in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Botschaft oder das Generalkonsulat in Edinburgh werden in Passangelegenheiten nach Wohnsitznahme (im deutschen Sinne) im Vereinigten Königreich für Sie zuständig. Lassen Sie bei diesen ggf. Ihre Wohnsitzangabe im Pass ändern. Da es im Ausland keinen deutschen Personalausweis gibt, denken Sie bitte daran, frühzeitig Ihren neuen Pass zu beantragen. Die Neuausstellung kann je nach Saison u.U. über 2 Monate dauern. Schreiben Sie bitte die Passstelle der Botschaft rechtzeitig vorher kurz an und lassen sich Informationen und Anträge zusenden.

Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union nicht erforderlich (Ausnahme: Isle of Man und Kanalinsel)

Die Deutsch-Britische Industrie und Handelskammer hat eine online Job-Börse:

www.germanbritishchamber.co.uk.

In Großbritannien gibt es ein Netz von örtlichen Arbeitsvermittlungsstellen,' Jobcentres' an die sich Arbeitsuchende wenden können. Regionale Zeitungen veröffentlichen lokale Stellenangebote.

Sozialversicherung

Die soziale Sicherheit umfasst den staatlichen Gesundheitsdienst sowie die Sozialversicherung. Deutsche sind in bezug auf die soziale Sicherheit den Briten gleichgestellt. Der Übergang erfolgt ohne Wartezeit. Vor der Abreise nach Großbritannien sollten Sie sich das Formular E301 ausstellen lassen, auf dem die Höhe der in Deutschland entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt wird.

Nähere Auskünfte über die britische Sozialversicherung erhalten Sie von

Department of Social Security
The Adelphi
1-11 John Adam Street
London, WC2N 6HT
Tel: 020-79628000, Fax: 020-79628647
www.dss.gov.uk

 

Arbeitsmarkt

 

In den 90er Jahren erlebte Großbritannien einen wirtschaftlichen Aufschwung, der einen spürbaren Rückgang der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Im Jahre 2000 lag die Arbeitslosenquote bei 6,2 Prozent.

Die britische Wirtschaft ist nur halb so groß wie die deutsche, nimmt aber neben Frankreich weltweit den vierten Platz ein. Wie in den meisten entwickelten Volkswirtschaften hat der Anteil der verarbeitenden Industrie abgenommen. Die Bedeutung des Servicesektors hat hingegen stark zugenommen, er macht nun zwei Drittel des gesamten Outputs aus. Der Finanz- und Business-Service-Sektor steuert mit 20 Prozent zur wirtschaftlichen Leistung bei. Auch der Telekommunikationssektor hat in Großbritannien sehr stark an Bedeutung gewonnen.

Lebensstandard

Der Lebensstandard von Großbritannien ist zwar niedriger als in den Vereinigten Staaten von Amerika und vieler Nachbarstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU), doch gehören Großbritannien und Nordirland zu den zwanzig Ländern mit dem weltweit höchsten Lebensstandard. Seit Anfang der achtziger Jahre vergrößert sich die Kluft zwischen Arm und Reich immer mehr. Die meisten Haushalte gehören zur Mittelschicht. Ungefähr zwei Drittel der Bevölkerung besitzen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung.

Wohnungssuche

Das Mieten von Wohnungen in Großbritannien ist, abgesehen vom Mieten von Sozial- oder Gemeindewohnungen ist eine relativ neue Einführung. Das Wohnungsrecht in Großbritannien ist grundsätzlich relativ kompliziert.

Wie die meisten Gewerbe ist auch dieser Berufsstand der Wohnungsmakler unreguliert und bedarf keiner Lizenz.

Zeitraum zwischen Suche und Einzug beträgt oft nur eine bis 4 Wochen. Wohnungen kommen schnell an den Markt und werden schnell vermietet.

Was benötigt man für einen Mietvertrag:
Referenzen: Normalerweise werden 3 Referenzen angefordert.
Was ist üblich: Arbeitgeber, Bank, Steuerberater, Anwalt, sowie eine Charakterreferenz
Kosten:
Maklergebühren werden vom Vermieter getragen!

(Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.)

 

Nützliche Links

Britische Botschaft Berlin

German Embassy London

Toursitikjobs in Grossbritannien


 

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